Beitragsordnung


Art der Mitgliedschaft     
    Monatsbeitrag
    Jahrebeitrag
       
1.   
Mitglied
 
2,00 €
24,00 €
2.
Familienmitgliedschaft
 
3,00 €
36,00 €
3.
Juristische Personen (Behörden, Firmen, Banken, Sparkassen)
 
4,00 €
48,00 €
4.
Jugendliche, Studenten sowie in finanzielle Not (Arbeitslosigkeit) geratene Mitglieder bis zur Beendigung der Notlage

1,00 €
12,00 €
5. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit.

6. Spezielle Leistungen und Beratung durch den Verein werden nach Aufwand gesondert berechnet.

7. Für Mitgliedschaften, die im Laufe des ersten Kalenderhalbjahres erklärt werden, ist der Jahresbeitrag zu entrichten. Wird die Aufnahme der Mitgliedschaft für einen Zeitpunkt im zweiten Kalenderhalbjahr erklärt, ist der Halbjahresbeitrag zu leisten. Die Beiträge sind mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Der Beitrag ist halbjährlich zu zahlen.

8. Begehrt ein Mitglied die Änderung der Beitragshöhe, ist dies schriftlich zu erklären. Der Vorstand entscheidet über die Beitragshöhe. Der Erlass oder die Beitragsermäßigung für zurückliegende Zeiträume ist ausgeschlossen.

9. Der Beitrag wird abgerufen durch Lasteinzugsverfahren.

10. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.