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Beitragsordnung
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Art der Mitgliedschaft
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Monatsbeitrag
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Jahrebeitrag
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1.
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Mitglied
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2,00 €
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24,00 €
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2.
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Familienmitgliedschaft
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3,00 €
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36,00 €
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3.
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Juristische Personen (Behörden, Firmen, Banken,
Sparkassen)
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4,00 €
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48,00 €
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4.
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Jugendliche, Studenten sowie in finanzielle Not
(Arbeitslosigkeit) geratene Mitglieder bis zur Beendigung der Notlage
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1,00 €
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12,00 €
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| 5. |
Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Beitragszahlung
befreit.
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| 6. |
Spezielle Leistungen und Beratung durch den Verein werden
nach Aufwand gesondert berechnet.
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| 7. |
Für Mitgliedschaften, die im Laufe des ersten Kalenderhalbjahres
erklärt werden, ist der Jahresbeitrag zu entrichten. Wird die
Aufnahme der Mitgliedschaft für einen Zeitpunkt im zweiten Kalenderhalbjahr
erklärt, ist der Halbjahresbeitrag zu leisten. Die Beiträge
sind mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Der Beitrag ist halbjährlich
zu zahlen.
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| 8. |
Begehrt ein Mitglied die Änderung der Beitragshöhe,
ist dies schriftlich zu erklären. Der Vorstand entscheidet über
die Beitragshöhe. Der Erlass oder die Beitragsermäßigung
für zurückliegende Zeiträume ist ausgeschlossen.
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| 9. |
Der Beitrag wird abgerufen durch Lasteinzugsverfahren.
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| 10. |
Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.
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